Strahlen-Waffe - Patent DE10012305A1

 


Strahlenwaffe Patent DE10012305A1

 

Die Patentanmeldung DE10012305A1 bezieht sich auf eine "Strahlen-Waffe" im Sinne einer gerichteten Energiewaffe (DEW). Diese Waffen nutzen gebündelte Energie wie Laser oder Plasma, um militärische Ziele zu stören, zu beschädigen oder zu zerstören. Sie sind eine neue Generation von Waffensystemen und nicht mit der gefährlichen ionisierenden Strahlung von Radioaktivität (Alpha-, Beta-, Gamma-Strahlung) zu verwechseln.

 

Gerichtete Energiewaffen (DEW):

Die in der Patentanmeldung beschriebene "Strahlen-Waffe" gehört zur Kategorie der DEWs.

 

Funktionsweise:

Sie setzen die gebündelte Energie (z. B. Laser, Plasma) ein, um militärische Ziele zu bekämpfen.

Abgrenzung zu radioaktiver Strahlung:

Es ist wichtig, sie von der Strahlung zu unterscheiden, die von radioaktiven Quellen ausgeht, da ihre Wirkungsweise und ihr Aufbau grundverschieden sind

 

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Erzeugung eines Strahls, der auf Lebewesen aller Art, je nach Einstellung (stufenlos oder stufenweise) von leichtem momentanem Unwohlsein bis zum Tod führt.

Diese Erfindung kann als Strahlen-Waffe von Militär, Polizei, Spezial-Einheiten, etc., eingesetzt werden.

Es ist uns bekannt, dass es bis heute keine effektive Waffe gibt, die ein Lebewesen unschädlich macht, je nachdem wie wir entscheiden, welche Stufe.

Der in den Patentansprüchen 1 bis 26 angegebenen Erfindung liegt das Problem zugrunde eine Strahlenwaffe zu schaffen, die in der Lage ist, Personen oder Tiere stufenlos oder stufenweise kampf- bzw. bewegungsunfähig zu machen auch ohne sie ernsthaft zu verletzen.

Dieses Problem wird mit den in den Patentansprüchen 1 bis 26 aufgeführten Merkmalen gelöst.

Weil die Kriminalität weltweit steigt, werden neue effiziente Waffen gegen Verbrecher dringend gebraucht. Wenn wir z. B. einen Verbrecher außer Gefecht setzen müssen aber ihn nicht erheblich verletzten wollen, dann ist der Einsatz dieser Erfindung sehr wertvoll.

Diese Waffe kann mit sehr hoher Effektivität von der Polizei im Kampf gegen Verbrechen benutzt werden, wobei der Verbrecher entweder nur kurzzeitig bewegungsunfähig gemacht, betäubt oder gar getötet wird, je nach Notwendigkeit.

Diese Waffe kann auch von Militär und ähnlichen Einheiten verwendet werden z. B. auch gegen militante Demonstranten oder andere gewalttätige Gruppen.

Eigenschaften dieser Strahlen-Waffe sind:

 

    - Sie ist sehr leise,

    - Sie ist stufenlos oder stufenweise einstellbar von Null bis z. B. 100, wobei Stand Null keinerlei Wirkung zeigt. Bei Skala 100 wird jedes Lebewesen, das vom Strahl getroffen wird, getötet,

    - Sie ist umweltfreundlich,

    - Sie ist auch sehr "human". Schließlich reicht es, wenn der "Gegner" nur ohnmächtig wird ohne Schaden davonzutragen,

    - Sie ist leicht und schnell aufladbar.

 

Mit einer genauen Dosierung der Intensität des Strahls ist es möglich, ein Kurzzeitgedächtnis löschen des Betroffenen.

Die Strahlen-Waffe funktioniert in Impuls- oder Dauerbetrieb. Zum Vergleich:

Im Dauerbetrieb wird das Magazin einer herkömmlichen Maschinenpistole (-Waffe) nach ca. 3 Sekunden keine Munition mehr haben und muss nachgeladen werden. Die neue Waffe, die hier beschrieben wird, kann je nach Konfiguration bis zu mehreren Stunden im Dauerbetrieb eingesetzt werden.

Denkbare Einsatzmöglichkeiten sind auch:

 

    - Selbstverteidigung, - natürlich nur Strahlen-Waffen mit festgelegten schwachen Leistungen beschränkt auf leichte Betäubung,

    - Versuchslabore,

    - Jagd,

    - Alle Gebiete an denen diesen Strahl gebraucht wird, um jemandem oder Tier fernzuhalten, in Kombination mit entsprechenden Sensor-, Steuer- und Auswerte-Einheiten.

 

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